Eines der zahlreichen Klöster, die schon im Mittelalter in Lay mit Höfen und Weinbergen begütert waren, war einst ein direkter Nachbar unseres Ortes: das Kartäuserkloster auf dem „Beatusberg“. Seine Besitzungen grenzten auf einiger Länge an den Bann von Lay. Zudem verfügte es hier über umfangreiche Ländereien. Schon das Benediktinerkloster, das Ursprungskloster auf dem „Beatusberg“, besaß in Lay Wingerte und Zinsansprüche. Die ältesten urkundlichen Nachweise dazu reichen bis in das Jahr 1239 zurück.
Die Kartäusermönche waren streitbare Nachbarn. Mit ihrem Besitz an Weinbergen und Waldflächen rückten sie im Laufe der Zeit so nahe an die Layer Gemarkung heran, dass immer wieder Streitigkeiten aufflammten, die Prozesse vor Gericht nach sich zogen, vor allem wegen der Mitnutzung der Distrikte „Hohe Eich“ und „Eulental“ als Weidegrund. Der Trierer Erzbischof persönlich, das kurfürstliche Hofgericht, ja sogar das Reichskammergericht, zu seiner Zeit das höchste deutsche Gericht, waren mit Auseinandersetzungen zwischen Lay und den Kartäusern beschäftigt.
Die Zeiten des Klosters auf dem „Beatusberg“ sind längst vergangen. Es ist nichts mehr vorhanden und sichtbar, was an sie erinnert. Nach der zu Anfang des vorletzten Jahrhunderts (1802) erfolgten Auflösung der Kartäuser Ordensgemeinschaft wurden die Klostergebäude zunächst zweckfremd genutzt, dann abgebrochen und mit allen Anlagen dem Erdboden gleichgemacht. An ihrer Stelle entstand bis 1827 das Fort „Großfürst Konstantin“.
Das Kloster ist längst verschwunden, spurlos, doch am Rand unserer Gemarkung existiert noch etwas, was als gegenständliche Hinterlassenschaft der Kartäusermönche vom „Beatusberg“ erhalten geblieben und in seiner Art als einzigartig anzusehen ist. Es handelt sich um vier Grenzsteine, darunter einer, der ihn gleich doppelt als ehemaligen Markstein des ehemaligen Kartäuserklosters ausweist. Sie stammen aus der Zeit vor 1800, als die weite Hochfläche zwischen „Schwedenschanze“ und dem heutigen „Fort Konstantin“ nur von dem Kartäuserkloster und seinem „Berghof“ besiedelt, ansonsten unbebaut und unbewohnt war. Damals markierten sie die an den Bann von Lay reichende Besitzgrenze des Klosters.
Als mit Beginn der preußischen Zeit die Stadt Koblenz als Grenznachbar von Lay nachrückte und der Grenzverlauf neu ausgewiesen wurde, hat man einige der ehemaligen Kartäuser Grenzzeichen wiederverwendet. Seither markieren sie an ihrem Standort die Grenze zwischen der Stadt und unserem Stadtteil. Denn nach der Eingemeindung blieb die Layer Gemarkung in ihren althergebrachten Grenzen bestehen.
Es ist real kaum noch etwas vorhanden, was auf die Existenz und das Wirken des einst so bedeutenden Klosters hinweist, von dem der größte Stadtteil von Koblenz seinen Namen herleitet. Die alten Grenzmale sind das einzige Gegenständliche, was von dem einstigen Kartäuserkloster zeugt. Darum ist es nicht zu hoch gegriffen, sie als Kulturgut zu betrachten.
Foto links:
Einer von drei kleinen, mit einem großen „T“ gekennzeichneten wiederverwendeten Grenzsteinen am Rande unserer Gemarkung. In dem Protokoll über den Grenzbegang im Stadtwald aus dem Jahr 1816 wird berichtet, es handele sich um das ehemalige „Kartäuser Zeichen“.
Foto rechts:
Grenzstein mit den latinisierten Initialen M(onasterium) S(ancti) B(eati). Die zentrale Initiale „T“, deren Oberstrich durch weiße Farbe einer später angebrachten Kennung überdeckt ist, steht ebenso wie das „T“ unten am „Gesäß“ des Grenzzeichens entweder für das sogenannte Taukreuz, auch Antoniuskreuz oder Ägyptisches Kreuz genannt - ein christliches Symbol, dem früher die Form der Mönchsstäbe (Stäbe mit kurzem, aufgesetztem Querholz) entsprach, oder für „Terminus“ (lateinisch = Grenze).
Bei der Begehung der Stadtwaldgrenze von 1816 hat man diesen Markstein des ehemaligen Kartäuserklosters als Grenzzeichen übernommen und ihm auf der zur Stadtgemarkung weisenden Rückseite ein „C“ (für Coblenz) und die Jahreszahl eingemeißelt.
Als im Januar 2007 der Orkan „Kyrill“ auch im Stadtwald wütete, wurde der hohe Grenzstein wie der gesamte Fichtenbestand, in dessen Umgebung er sich befand, umgeworfen. Bei der späteren Aufforstung der Windwurffläche wurde er aus dem Weg geräumt und umgelagert. Sein ursprünglicher Standpunkt ist heute ohne Vermessungsaufwand nicht mehr genau zu bestimmen. Weil er aber ein schutzwürdiges Kleindenkmal ist, wird ihn das Stadtvermessungsamt Koblenz durch Entfernen sichern und nach Lay verbringen. Hier soll er dem steinernen Ensemble, das sich am Kirchenvorplatz befindet, hinzugefügt werden. So ist es vorgesehen.
Richard Theisen
Quellen: StAK, Bestand 623 Nr. 5250; Schriftgut zur Gemarkungsgeschichte (Sammlung des Verfassers)